Baubegleitung

Baubegleitung

Baubegleitung wird gefördert

Sind bei einem Bauvorhaben mehrerer Handwerksfirmen beteiligt oder soll besonderer Wert auf die Bauausführung gelegt werden, so bietet sich eine Begleitung der Baumaßnahme an. In der Regel werden Baumaßnahmen begleitet, bei denen KfW Fördergelder fliessen und ein Sachverständiger ohnehin eingebunden werden muss.
Die Baubegleitung kann durch die KfW zu 50% gefördert werden, wenn entsprechende Vorgaben der KfW eingehalten werden. Die Mindestförderung beträgt 300 Euro, d.h. ab einem Rechnungsbetrag von 600 Euro können Fördergelder in Anspruch genommen werden.

Beispiel:

Der Sachverständige begleitet die Maßnahmen Heizungsoptimierug und Austausch der Fenster. Er erledigt sämtliche formelle Anforderungen der KfW bzgl. der Antragstellung. Er stellt ein Wärmebrückenkonzept und ein Lüftungskonzept auf, führt eine Heizlastberechnung durch und errechnet die notwendigen Daten für den hydraulischen Abgleich der Heizung. Er koordiniert die Arbeiten des Fensterbauers und stimmt sich mit dem Heizungsbauer ab. Für diese Leistung werden beispielsweise 1000 Euro in Rechnung gestellt. Der Kunde muss zunächst den vollen Betrag bezahlen, erhält aber 50% der Kosten, also 500 Euro, von der KfW zurück.